Um die Gesundheit und das Leben von Ihnen, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen, gilt es aber nach wie vor sich an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Wir alle wollen vermeiden, dass es zu einem Covid-19-Ausbruch kommt.
Deshalb bitten wir Sie die folgenden Regeln einzuhalten:
Die Besuchsanzahlbeschränkung wurde vorerst aufgehoben
Die Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben
Verlassen der Einrichtung: Die BewohnerInnen können jederzeit die Einrichtung verlassen um sich mit Angehörigen oder anderen Personen zu treffen, oder um einkaufen ect. zu gehen. Auch mehrtägige Abwesenheiten sind möglich.
BesucherInnen müssen eine FFP-2- oder OP-Maske tragen, die sie von unserer Einrichtung gestellt bekommen, wenn sie durch die Einrichtung gehen. Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten
BesucherInnen haben sich vor Betreten und vor dem Verlassen der Einrichtung die Hände zu desinfizieren.
BesucherInnen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 verfügen. Ein PCR- Test darf höchstens 48 Stunden und ein PoC-Antigen Schnelltest 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein. BesucherInnen haben die Möglichkeit in unserer Einrichtung per Schnelltest getestet zu werden.
BesucherInnen, die geimpft oder genesen sind müssen den Nachweis darüber vorlegen.
BesucherInnen bekommen vor dem Besuch Temperatur gemessen. Wer erhöhte Temperatur (ab 37,5°C) hat, darf keinen Besuch abstatten.
Personen mit Atemwegsinfektionen dürfen keine BewohnerInnen besuchen und BewohnerInnen mit Atemwegsinfektionen dürfen keinen Besuch empfangen